AGB

Allgemeines

Alle Lieferungen und Dienstleistungen liegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) zugrunde. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle folgenden Geschäftsbeziehungen. Die Anerkennung der AGB erfolgen bei Auftragserteilung bzw. erhalt der Ware. Als Leistungen im Sinne dieser AGB gelten überlassenden Werken, unabhängig in welcher Entwicklungsstufe sie sich befinden bzw. in welcher Form sie vorliegen. Die AGB des Kunden werden nur anerkannt, wenn dies schriftlich von 2in.motion zugesagt wurde.

Auftragserteilung

Angebote, die von 2in.motion ausgestellt wurden, sind unverbindlich. In der Regel erfolgt eine Auftragsbestätigung durch den Kunden schriftlich. In Fällen einer nicht erfolgten schriftlichen Bestätigung kann die Auftragserteilung auch durch andere eindeutige Handlungen des Kunden erfolgen, beispielsweise die Annahme von Präsentationsmaterial oder die zielgerichtete Mitarbeit des Kunden an bevorstehenden Projekten. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Im Falle von Verpackung, Transport, Frachtversicherung, Zöllen etc. ist 2in.motion zu einer Preisanpassung berechtigt.

Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle Aufträge die 2in.motion erteilt wurden, laufen auf der Grundlage eines Urheberrechtsvertrages. Der Kunde erhält Nutzungsrechte für die erstellten Dokumente, falls es nicht anders festgehalten wurde. Jegliche Arbeiten, die durch 2in.motion erstellt wurden wie z.B. Präsentationen, Entwürfe, Fotografen, Zeichnungen, etc. dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder verändert noch genutzt werden. Erstellte Arbeiten dürfen nur in dem vertraglich, durch das Angebot oder eine Auftragsbestätigung, vereinbarten Rahmen genutzt bzw. verwertet werden.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht für 2in.motion Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann 2in.motion eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller 2in.motion übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber 2in.motion im nnenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Zahlungsmodalitäten & Zurückbehaltungsrecht

Alle 2in.motion zustehenden Zahlungen werden spätestens nach 10 Tagen ohne Abzug fällig. Für alle erteilten Aufträge wird eine Anzahlung von mindestens einem Drittel des Gesamtauftragsvolumens nach Auftragserteilung sofort fällig. Dies entscheidet 2in.motion Kundenabhängig. Bei Projekten, die sich über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten erstrecken erhöht sich die Anzahlung auf mindestens 50% des Gesamtauftragsvolumens. Geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet. Für versäumte Zahlungen werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% p.a. fällig. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an durch 2in.motion erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung in den Händen von 2in.motion. Nach §273 BGB machen wir bis zur vollständigen Bezahlung ofenstehender Forderungen von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

Gewährleistung

Da dem Auftraggeber das Projekt bei Bestellung bereits vollständig bekannt ist, wird jegliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Das verwendete Bildmaterial wird aus diversen im Internet frei zugänglichen und kostenlosen Bilddatenbanken bezogen. Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung auf diese Quellen hingewiesen und nimmt deren Bedingungen zur Kenntnis. Somit wird auch für das verwendete Bildmaterial jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem Kaufpreis / Auftragswert. Für Störungen und Unregelmäßigkeiten, welche auf den Provider zurückzuführen sind, übernimmt 2in.motion keine Haftung. Verändert der Auftraggeber bzw. ein Dritter die Ware, entfällt die Gewährleistungspflicht.

Herausgabe von Daten

2in.motion ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass 2in.motion ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat 2in.motion dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung durch 2in.motion verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offine trägt der Auftraggeber.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.